Eftersom man ofta funderar över vilka lampor som ska sitta var på en modellbåt och som måste lysa på natten, följer här en kort förklaring. Dessa regler gäller för sjöfart.
En snabböversikt:
Alla motordrivna båtar/fartyg med en längd på 12–50 meter: 1 toppljus (vitt), sidoljus (rött/grönt) och akterljus (vitt). Över 50 meters längd: två vita toppljus, ett fram och ett bak, där det främre måste sitta lägre än det bakre. All ytterligare information hittar ni nedan.
Snabbsökning:
I diagrammen, precis som i exemplet ovan, återges belysningen på olika sätt beroende på strålningsvinkeln. Belysningen avbildas då i olika färger som rektanglar (med eller utan svart prick) eller som cirklar.
En rektangel visar att en lampa strålar ut ljus i en viss vinkel. Detta gäller toppljus, sidoljus och akterljus.
En cirkel indikerar däremot att det rör sig om ett rundljus som är synligt från alla håll.
En svart prick i en rektangel indikerar att en lampa visserligen är tänd, men att den inte är synlig från denna betraktningsvinkel i sidovy.
I diagrammet ovan, liksom i verkligheten, kan vänster sidoljus och akterljuset inte ses från detta perspektiv.
Fordon som rör sig genom vattnet
Ett fordon som rör sig genom vattnet är ett fordon som förflyttar sig genom vattnet med egen kraft (dvs. med hjälp av motor, segel eller roder).
Sammanfattningsvis är ett fordon ”som rör sig genom vattnet” alltid också ett fordon ”i rörelse”. Omvänt kan ett fordon vara ”i rörelse” utan att för den skull ”röra sig genom vattnet” (t.ex. när det driver).
Fartyg i fart
Ett fartyg anses vara i fart om det varken ligger för ankar, är förtöjt vid land eller har gått på grund..
Ett fartyg som driver (t.ex. på grund av motorhaveri eller att det inte har kastat ankar) anses alltså vara ett fartyg i fart!
Farkosten är inte i rörelse
En farkost är inte i rörelse om den ligger för ankar, är förtöjd vid land eller har gått på grund.
Arten von Lichtern
Es werden folgende Lichter unterschieden:
Topplicht (weiß) mit einem Abstrahlwinkel von 225°: zeigt an, dass es sich um ein Maschinenfahrzeug handelt. Das Topplicht wird umgangssprachlich auch als Dampferlicht bezeichnet, da Maschinenfahrzeuge ehemals per Dampfmaschine angetrieben wurden.
Seitenlichter (ein rotes an Backbord und ein grünes an Steuerbord) mit einem Abstrahlwinkel von jeweils 112,5° zeigen die beiden Seiten des Fahrzeugs an.
Hecklicht (weiß), das in achterliche Richtung mit einem Winkel von 135° abstrahlt.
Rundumlichter (rot, grün oder weiß), die mit einem Winkel von 360° von allen Seiten sichtbar sind, werden in verschiedenen Kombinationen genutzt, um den Fahrzeugtyp und/oder den Bewegungszustand des Fahrzeugs anzuzeigen.
Maschinenfahrzeug in Fahrt, weniger als 50 m Länge
Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt führt bei Nacht folgende Lichter:
Topplicht(er)
Seitenlichter
Hecklicht
Maschinenfahrzeug in Fahrt, wahrscheinlich 50 und mehr Meter Länge
Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt führt bei Nacht folgende Lichter:
Topplicht(er)
Seitenlichter
Hecklicht
Maschinenfahrzeug in Fahrt, weniger als 12 m Länge
Ein Maschinenfahrzeug von weniger als 12 Meter Länge darf anstatt dem Topplicht und dem Hecklicht auch ein weißes Rundumlicht führen und die Seitenlichter auch in einer Zweifarbenlaterne vereinen. Unter einer Zweifarbenlaterne versteht man ein Licht, das Richtung Backbord in roter Farbe und Richtung Steuerbord in grüner Farbe abstrahlt.
Hecklicht
Maschinenfahrzeug in Fahrt, weniger als 7 m Länge
Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt von weniger als 7 m Länge, dessen Höchstgeschwindigkeit 7 Knoten nicht übersteigt, darf auch nur ein weißes Rundumlicht führen, sofern es nicht anders möglich ist.
Segelfahrzeug in Fahrt

Ein Segelfahrzeug in Fahrt führt bei Nacht folgende Lichter:
Seitenlichter
Hecklicht
Es führt somit kein Topplicht, wodurch es sich eindeutig von einem Maschinenfahrzeug unterscheidet.
Segelfahrzeug in Fahrt (Traditionssegelschiff mit zusätzlichern Lichtern)

Ein Segelfahrzeug darf zusätzlich an der Mastspitze die Rundumlicher rot-über-grün führen. Um die Dimensionen des Segelfahrzeugs zu verdeutlichen, werden diese zusätzlichen Lichter in der Praxis von Traditionssegelschiffen verwendet.
Segelfahrzeug unter Motor in Fahrt, weniger als 50 m Länge

Ein Segelfahrzeug in Fahrt, das gleichzeitig mit Maschinenkraft fährt, gilt mit oder ohne gesetzte Segel als ein Maschinenfahrzeug. Es muss bei Nacht die Lichter eines Maschinenfahrzeugs entsprechender Größe führen. Am Tag führt es mit gesetzten Segel und gleichzeitiger Nutzung der Antriebsmaschine einen Kegel mit der Spitze nach unten zeigend, der im Vorschiff gut sichtbar ist.
Segelfahrzeug in Fahrt, weniger als 20 m Länge

Ein Segelfahrzeug in Fahrt von weniger als 20 Meter Länge darf die Seitenlichter und das Hecklicht auch in einer Dreifarbenlaterne vereinen und diese Laterne an oder Nahe der Mastspitze führen. Unter einer Dreifarbenlaterne versteht man ein Licht, das Richtung Backbord in roter Farbe, Richtung Steuerbord in grüner Farbe und in Richtung des Hecks in weißer Farbe abstrahlt.
Trawlender Fischer: Mit Schleppnetz

Ein trawlender Fischer ist ein Fahrzeug, das ein Schleppnetz oder ein anderes Fanggerät durchs Wasser schleppt.

Trawlender Fischer in Fahrt mit Fahrt durchs Wasser von 50 und mehr Meter Länge
Ein trawlender Fischer führt bei Nacht mit Fahrt durchs Wasser folgende Lichter:
Zwei Rundumlichter "grün über weiß"
Ein Topplicht achterlicher und höher als das grüne Rundumlicht für Fahrzeuge von über 50 Meter Länge
Seitenlichter
Hecklicht
Nicht trawlender Fischer: Ohne Schleppnetz

Ein nicht trawlender Fischer ist ein Fahrzeug, das kein Schleppnetz durchs Wasser schleppt, sondern sich in der Regel treiben lässt. Dieser Fischer nutzt beispielsweise ein Treibnetz als Fanggerät.

Nicht trawlender Fischer in Fahrt oder vor Anker (z. B. Treibnetzfischer hier vor Anker):
Zwei Rundumlichter "rot über weiß"
Achtung: Ein fischendes Fahrzeug führt erst mit “Fahrt durchs Wasser” auch Seitenlichter und Hecklicht.
Merkhilfe Lichterführung eines fischenden Fahrzeugs:
"Grün über weiß" und "rot über weiß" bedeutet "Fischerscheiß".
Trawlt das Fahrzeug? Nach dem Ampelprinzip bedeutet "grün (über weiß)" gleich "Ja" und "rot (über weiß)" gleich "Nein"
Manövrierbehinderter Schleppverband in Fahrt von 200 m Länge oder weniger

Lichterführung eines Schleppers in Fahrt:
Zwei Topplichter senkrecht übereinander (anstelle des einzigen oder des zweiten Topplichts eines Maschinenfahrzeugs)
Drei Topplichter senkrecht übereinander, wenn der Schleppanhang länger als 200 Meter ist (Länge vom Heck des Schleppers bis zum Heck des (letzten) geschleppten Anhangs)
Seitenlichter
Hecklicht
Gelbes Schlepplicht senkrecht über dem Hecklicht (wodurch der Schleppverband und die bei Nacht nicht sichtbare Schleppleine auch aus dem Hecklichtsektor gekennzeichnet wird)
Zusätzlich Lichter eines manövrierbehinderten Fahrzeugs, wenn der Verband erheblich behindert ist, von seinem Kurs abzuweichen
Manövrierbehinderter Schleppverband in Fahrt von mehr als 200 m Länge

Lichterführung eines geschleppten Anhangs in Fahrt:
Seitenlichter
Hecklicht
Merkhilfe Lichterführung eines Schleppverbands:
Es sind immer mind. zwei Fahrzeuge Teil eines Schleppverbandes, weshalb der Schlepper bei Nacht auch mind. zwei Topplichter übereinander führt. Bei längeren Schleppverbänden (> 200 m) dann entsprechend drei Topplichter.
Zusätzlich das "gelbe Schlepplicht für die gelben Engel" wie die Schlepphilfe im Straßenverkehr
Ankerlieger von 100 und mehr Meter Länge

Lichterführung eines Ankerliegers:
Weniger als 50 Meter Länge: ein weißes Rundumlicht im vorderen Teil des Fahrzeugs.
50 und mehr Meter Länge: zwei weiße Rundumlichter, jeweils eins im vorderen und hinteren Teil des Fahrzeugs. Das Licht im vorderen Teil muss höher geführt werden, als das Licht am Heck. (Um Verwechslungen mit einem Fahrzeug in Fahrt zu vermeiden, ist die Positionierung also gegenteilig zu den Topplichtern eines Fahrzeugs in Fahrt.)
100 und mehr Meter Länge: zusätzlich zu den zwei Rundumlichtern müssen auch die Deckslichter eingeschaltet werden. (Deckslichter strahlen nicht nach außen ab, sondern beleuchten das Deck eines Fahrzeugs. Dadurch sind der Schiffsrumpf und die Dimensionen eines Fahrzeugs erkennbar).
Manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt (z. B. wenn Motor ausgefallen)

Tags in Fahrt: zwei Bälle senkrecht übereinander
Nachts in Fahrt: zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander
Nachts mit Fahrt durchs Wasser: zusätzlich Seitenlichter und Hecklicht. (Achtung: Kein Topplicht, um Verwechslungen zu vermeiden und den Ausfall der Ruder- oder Maschinenanlage zusätzlich zu betonen.)
Manövrierunfähiges Fahrzeug mit Fahrt durch das Wasser (z. B. wenn Motor noch zum Vortrieb genutzt werden kann, aber Ruderanlage ist ausgefallen)
