Da man doch oft überlegt welche Lichter wo an einem Modellboot hingehören und bei Nacht leuchten müssen,
hier kurz die Erklärungen. Diese sind für See gedacht.
In der Schnellerklärung:
Alle Maschinenbetriebenen Boote/Schiffe ab 12m - 50m Länge: 1 Topplicht (weiss), Seitenlichter(rot/grün) und Hecklicht (weiss.) Über 50m Länge zwei weisse Toplichter, eines vorn eines hinten wobei das vordere tiefer wie das hintere sein muss. Alles weitere findet ihr unten.
Schnellfinder:
Lichter werden in den Grafiken wie im oberen Beispiel abhängig vom Abstrahlwinkel unterschiedlich dargestellt. Dabei werden Lichter in unterschiedlichen Farben als Rechteck (mit oder ohne schwarzen Punkt) oder als Kreis abgebildet.
Ein Rechteck verdeutlicht, dass ein Licht in einem bestimmten Winkel abstrahlt. Dies betrifft Topplicht(er), Seitenlichter und das Hecklicht.
Ein Kreis wiederum verweist darauf, dass es sich um ein Rundumlicht handelt, das von allen Seiten sichtbar ist.
Ein schwarzer Punkt in einem Rechteck deutet darauf hin, dass ein Licht zwar geführt wird, aber aus diesem Betrachtungswinkel in der Seitenansicht nicht sichtbar ist.
In der oberen Grafik sowie auch in der Realität kann aus dieser Perspektive das Backbord-Seitenlicht sowie das Hecklicht nicht gesehen werden.
Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser
Ein Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser ist ein Fahrzeug, das sich aus eigener Kraft (d.h. durch Motor, Segel oder Ruder) durchs Wasser bewegt.
Zusammengefasst ist ein Fahrzeug "mit Fahrt durchs Wasser" auch immer ein Fahrzeug "in Fahrt". Umgekehrt kann ein Fahrzeug "in Fahrt" sein, ohne aber "Fahrt durchs Wasser" zu machen (z. B. wenn es treibt).
Fahrzeug in Fahrt
Ein Fahrzeug befindet sich in Fahrt, wenn es weder vor Anker liegt, noch an Land festgemacht ist, noch auf Grund sitzt.
Ein Fahrzeug, das treibt (z. B. weil sein Motor ausgefallen ist oder es den Anker nicht geworfen hat), gilt also als Fahrzeug in Fahrt!
Fahrzeug nicht in Fahrt
Ein Fahrzeug befindet sich nicht in Fahrt, wenn es vor Anker liegt, an Land festgemacht ist oder auf Grund sitzt.
Arten von Lichtern
Es werden folgende Lichter unterschieden:
Topplicht (weiß) mit einem Abstrahlwinkel von 225°: zeigt an, dass es sich um ein Maschinenfahrzeug handelt. Das Topplicht wird umgangssprachlich auch als Dampferlicht bezeichnet, da Maschinenfahrzeuge ehemals per Dampfmaschine angetrieben wurden.
Seitenlichter (ein rotes an Backbord und ein grünes an Steuerbord) mit einem Abstrahlwinkel von jeweils 112,5° zeigen die beiden Seiten des Fahrzeugs an.
Hecklicht (weiß), das in achterliche Richtung mit einem Winkel von 135° abstrahlt.
Rundumlichter (rot, grün oder weiß), die mit einem Winkel von 360° von allen Seiten sichtbar sind, werden in verschiedenen Kombinationen genutzt, um den Fahrzeugtyp und/oder den Bewegungszustand des Fahrzeugs anzuzeigen.
Maschinenfahrzeug in Fahrt, weniger als 50 m Länge
Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt führt bei Nacht folgende Lichter:
Topplicht(er)
Seitenlichter
Hecklicht
Maschinenfahrzeug in Fahrt, wahrscheinlich 50 und mehr Meter Länge
Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt führt bei Nacht folgende Lichter:
Topplicht(er)
Seitenlichter
Hecklicht
Maschinenfahrzeug in Fahrt, weniger als 12 m Länge
Ein Maschinenfahrzeug von weniger als 12 Meter Länge darf anstatt dem Topplicht und dem Hecklicht auch ein weißes Rundumlicht führen und die Seitenlichter auch in einer Zweifarbenlaterne vereinen. Unter einer Zweifarbenlaterne versteht man ein Licht, das Richtung Backbord in roter Farbe und Richtung Steuerbord in grüner Farbe abstrahlt.
Hecklicht
Maschinenfahrzeug in Fahrt, weniger als 7 m Länge
Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt von weniger als 7 m Länge, dessen Höchstgeschwindigkeit 7 Knoten nicht übersteigt, darf auch nur ein weißes Rundumlicht führen, sofern es nicht anders möglich ist.
Segelfahrzeug in Fahrt

Ein Segelfahrzeug in Fahrt führt bei Nacht folgende Lichter:
Seitenlichter
Hecklicht
Es führt somit kein Topplicht, wodurch es sich eindeutig von einem Maschinenfahrzeug unterscheidet.
Segelfahrzeug in Fahrt (Traditionssegelschiff mit zusätzlichern Lichtern)

Ein Segelfahrzeug darf zusätzlich an der Mastspitze die Rundumlicher rot-über-grün führen. Um die Dimensionen des Segelfahrzeugs zu verdeutlichen, werden diese zusätzlichen Lichter in der Praxis von Traditionssegelschiffen verwendet.
Segelfahrzeug unter Motor in Fahrt, weniger als 50 m Länge

Ein Segelfahrzeug in Fahrt, das gleichzeitig mit Maschinenkraft fährt, gilt mit oder ohne gesetzte Segel als ein Maschinenfahrzeug. Es muss bei Nacht die Lichter eines Maschinenfahrzeugs entsprechender Größe führen. Am Tag führt es mit gesetzten Segel und gleichzeitiger Nutzung der Antriebsmaschine einen Kegel mit der Spitze nach unten zeigend, der im Vorschiff gut sichtbar ist.
Segelfahrzeug in Fahrt, weniger als 20 m Länge

Ein Segelfahrzeug in Fahrt von weniger als 20 Meter Länge darf die Seitenlichter und das Hecklicht auch in einer Dreifarbenlaterne vereinen und diese Laterne an oder Nahe der Mastspitze führen. Unter einer Dreifarbenlaterne versteht man ein Licht, das Richtung Backbord in roter Farbe, Richtung Steuerbord in grüner Farbe und in Richtung des Hecks in weißer Farbe abstrahlt.
Trawlender Fischer: Mit Schleppnetz

Ein trawlender Fischer ist ein Fahrzeug, das ein Schleppnetz oder ein anderes Fanggerät durchs Wasser schleppt.

Trawlender Fischer in Fahrt mit Fahrt durchs Wasser von 50 und mehr Meter Länge
Ein trawlender Fischer führt bei Nacht mit Fahrt durchs Wasser folgende Lichter:
Zwei Rundumlichter "grün über weiß"
Ein Topplicht achterlicher und höher als das grüne Rundumlicht für Fahrzeuge von über 50 Meter Länge
Seitenlichter
Hecklicht
Nicht trawlender Fischer: Ohne Schleppnetz

Ein nicht trawlender Fischer ist ein Fahrzeug, das kein Schleppnetz durchs Wasser schleppt, sondern sich in der Regel treiben lässt. Dieser Fischer nutzt beispielsweise ein Treibnetz als Fanggerät.

Nicht trawlender Fischer in Fahrt oder vor Anker (z. B. Treibnetzfischer hier vor Anker):
Zwei Rundumlichter "rot über weiß"
Achtung: Ein fischendes Fahrzeug führt erst mit “Fahrt durchs Wasser” auch Seitenlichter und Hecklicht.
Merkhilfe Lichterführung eines fischenden Fahrzeugs:
"Grün über weiß" und "rot über weiß" bedeutet "Fischerscheiß".
Trawlt das Fahrzeug? Nach dem Ampelprinzip bedeutet "grün (über weiß)" gleich "Ja" und "rot (über weiß)" gleich "Nein"
Manövrierbehinderter Schleppverband in Fahrt von 200 m Länge oder weniger

Lichterführung eines Schleppers in Fahrt:
Zwei Topplichter senkrecht übereinander (anstelle des einzigen oder des zweiten Topplichts eines Maschinenfahrzeugs)
Drei Topplichter senkrecht übereinander, wenn der Schleppanhang länger als 200 Meter ist (Länge vom Heck des Schleppers bis zum Heck des (letzten) geschleppten Anhangs)
Seitenlichter
Hecklicht
Gelbes Schlepplicht senkrecht über dem Hecklicht (wodurch der Schleppverband und die bei Nacht nicht sichtbare Schleppleine auch aus dem Hecklichtsektor gekennzeichnet wird)
Zusätzlich Lichter eines manövrierbehinderten Fahrzeugs, wenn der Verband erheblich behindert ist, von seinem Kurs abzuweichen
Manövrierbehinderter Schleppverband in Fahrt von mehr als 200 m Länge

Lichterführung eines geschleppten Anhangs in Fahrt:
Seitenlichter
Hecklicht
Merkhilfe Lichterführung eines Schleppverbands:
Es sind immer mind. zwei Fahrzeuge Teil eines Schleppverbandes, weshalb der Schlepper bei Nacht auch mind. zwei Topplichter übereinander führt. Bei längeren Schleppverbänden (> 200 m) dann entsprechend drei Topplichter.
Zusätzlich das "gelbe Schlepplicht für die gelben Engel" wie die Schlepphilfe im Straßenverkehr
Ankerlieger von 100 und mehr Meter Länge

Lichterführung eines Ankerliegers:
Weniger als 50 Meter Länge: ein weißes Rundumlicht im vorderen Teil des Fahrzeugs.
50 und mehr Meter Länge: zwei weiße Rundumlichter, jeweils eins im vorderen und hinteren Teil des Fahrzeugs. Das Licht im vorderen Teil muss höher geführt werden, als das Licht am Heck. (Um Verwechslungen mit einem Fahrzeug in Fahrt zu vermeiden, ist die Positionierung also gegenteilig zu den Topplichtern eines Fahrzeugs in Fahrt.)
100 und mehr Meter Länge: zusätzlich zu den zwei Rundumlichtern müssen auch die Deckslichter eingeschaltet werden. (Deckslichter strahlen nicht nach außen ab, sondern beleuchten das Deck eines Fahrzeugs. Dadurch sind der Schiffsrumpf und die Dimensionen eines Fahrzeugs erkennbar).
Manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt (z. B. wenn Motor ausgefallen)

Tags in Fahrt: zwei Bälle senkrecht übereinander
Nachts in Fahrt: zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander
Nachts mit Fahrt durchs Wasser: zusätzlich Seitenlichter und Hecklicht. (Achtung: Kein Topplicht, um Verwechslungen zu vermeiden und den Ausfall der Ruder- oder Maschinenanlage zusätzlich zu betonen.)
Manövrierunfähiges Fahrzeug mit Fahrt durch das Wasser (z. B. wenn Motor noch zum Vortrieb genutzt werden kann, aber Ruderanlage ist ausgefallen)
